Gefahrstofflagerung

Unabhängig davon, ob die Anlage dem BImSchG unterliegt oder nicht, müssen bei der Lagerung von Gefahrstoffen (CLP-Verordnung) verschiedene Regeln beachtet werden. Neben der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind Baurecht, Brandschutz, Arbeitsschutz, Explosionsschutz und Gewässerschutz zu berücksichtigen.
Das Leistungsspektrum beinhaltet eine umfassende Analyse des Vorhabens für die Bestandsanlage oder für ein neues Projekt. In einem Konzept für die Gefahrstofflagerung werden anschließend die baulichen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen zusammengestellt und Empfehlungen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gegeben.
Folgende Aspekte sind bei der Gefahrstofflagerung zu berücksichtigen:
- Planungsrecht (Bebauungsplan)
- Baurecht und Brandschutz (Bauantrag und Brandschutzkonzept)
- Immissionsschutz (Genehmigung nach BImSchG)
- Störfallrecht (Betriebsbereich nach StörfallV)
- Gewässerschutz (Eignungsfeststellung § 63 WHG, Anzeige § 40 AwSV)
- Arbeitsschutz (Erlaubnis § 18 BetrSichV, Explosionsschutzkonzept)
Leistungen:
- Analyse
- Konzept zur Gefahrstofflagerung
- Erstellung der erforderlichen Genehmigungsanträge