English Language

Gewässerschutz

White Space

Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Anforderungen zum Gewässer­schutz zu beachten. Unabhängig davon, ob die Anlage dem BImSchG unterliegt oder nicht, kann bereits bei geringen Mengen wassergefährdender Stoffe eine Eignungsfeststellung nach § 63 WHG oder eine Anzeige nach § 40 AwSV erforderlich sein.

Bei bestehenden Anlagen ist die Anlagendokumentation nach § 43 AwSV ständig zu aktualisieren.

Beispiele für Anlagen, die der AwSV unterliegen:

  • Betriebstankstelle oder Abfüllanlage
  • Gebinde- oder Tanklager
  • Produktionsanlage
  • Vorlagebehälter für Betriebs- und Hilfsstoffe
  • Kühlkreisläufe

Aber auch für die Rückhaltung von Löschwasser sind die Regelungen der AwSV zu beachten.

Leistungen

  • Grundlagenermittlung und Anlagenabgrenzung
  • Koordinierung der Fachplaner und Gutachter
  • Behördenkontakt
  • Genehmigungsmanagement
  • Antrag auf Eignungsfeststellung nach § 63 WHG
  • Anzeige nach § 40 AwSV
  • Anlagendokumentation nach § 43 AwSV