English Language

Abwasser

White Space

Für die Einleitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal (Indirekteinleitung) oder in ein Gewässer (Direkteinleitung) ist je nach Entstehungsstelle eine Genehmigung erforderlich.

Das gilt z.B. für produktionsspezifisches Abwasser, Abwasser aus der Wasseraufbereitung oder Dampferzeugung, Kühlwasser oder auch für Niederschlagswasser von Waschplätzen oder von Lagerbereichen für Abfälle.

Leistungen

  • Antrag auf Indirekteinleitung § 58 WHG
  • Antrag auf Direkteinleitung § 59 WHG